Guten Tag!
Ich bin der Richtige für Sie!
Als Bestandteil meines Bauingenieurstudiums in München hatte ich bürgerliches Recht und Arbeitsrecht jeweils 4 Semesterwochenstunden.
Als Unternehmer hatte ich mit rechtlichen Dokumenten viel zu tun. Aus dem Rechtsdeutschenhat mir am besten §164 Abs.2 BGB gefallen: "Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht." :-)
Seien Sie versichert dass ich mich um eine sinngetreue und saubere Übersetzung nach allen Kräften bemühe.
Ich scheue nich vorm Studieren von Fachtexten und Büchern wenn ich über etwas nicht im Klaren bin, denn nur wer den Zusammenhang versteht, kann auch richtig übersetzen.
Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüssen
Dragos Stroe